Beschämend ist vor allen Dingen die Begründung der Staatsanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens. Zwar seien in der Doktorarbeit 23 strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße zu finden gewesen sein, da der wirtschaftliche Schaden der Urheber aber marginal sei, wäre eine Anklage nicht nötig.
Wir leben in einem Land, in dem Recht scheinbar vom politischen Einfluss, der Größe des eigenen Vermögens und der willkürlichen Festsetzung eines materiellen Wertes abhängt. Wie ist es sonst zu erklären, dass jemand, der sich ein paar Musikstücke aus dem Netz lädt wegen Verstoß gegen das Urheberrecht angeklagt wird, während ein prominenter Politiker, der nicht nur gegen das Urheberrecht verstoßen hat, sondern sich damit auch noch einen Titel erschlichen hat, gegen Zahlung einer, für seine wirtschaftlichen Verhältnisse eher symbolischen Summe ungestraft davon kommt?
Ein Musikstück kann durchaus schon mal einen Streitwert von 10.000,- Euro erreichen, festgelegt natürlich vom Vertreter des entsprechenden Publishers. Wissenschaftliche Ergebnisse und Publikationen dagegen werden als nahezu wertfrei eingestuft? Von Verhältnismäßigkeit kann da kaum noch die Rede sein.
Bei "Raubkopierern" heißt es auch immer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Menge der heruntergeladenen Dateien sei nicht relevant, da der Straftatbestand der Urheberrechtsverletzung schon bei kleinsten Zahlen erfüllt sei.
Dagegen stehen 23 strafrechtlich relevante Selbstbedienungstaten des Herrn zu Guttenberg, bei denen man nicht mehr von einem Versehen sondern von böswilliger Absicht sprechen muss.
Recht ist in Deutschland keine Frage der Gesetze, es ist eine Frage des Geldbeutels und des politischen Einflusses und das ist beschämend.

Und Recht ist doch bezahlbar.






